Gute Musik braucht
gute Musiker.
Gute Musiker brauchen ein(e)(n)
gute Ausbildung
gutes Instrument
gute Lehrer
guten Willen!

Daher unterstützen wir vom Musikverein Rahrbach die Ausbildung unserer Musiker nicht nur ideell, sondern auch monetär. Benutzen Sie unsere Anträge, um einen Zuschuss oder eine Erstattung zu beantragen.

Antragsformulare

Schüler, die regelmäßig an den Proben des Jugendorchesters teilnehmen, haben einen Anspruch auf Erstattung der Instrumentenleihgebühr.

Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs haben nach bestandener D1-Prüfung die Möglichkeit, einen Antrag auf Zuschuss zum Unterricht zu stellen. Der Zuschuss beträgt € 5,00 pro Unterrrichtsstunde.

Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die an einer musikalischen Fortbildung, einem D-Lehrgang des Volksmusikerbundes oder einem Übungswochenende teilnehmen, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50% der Veranstaltungskosten zu erhalten.

Die Kosten der musikalischen Früherziehung können auf Antrag mit € 7,00 pro Monat bezuschusst werden. Der Antrag auf Zuschuss zur musikalischen Früherziehung kann halbjährlich gestellt werden.