Antrag auf Erstattung der Instrumentenleihgebühr

Nach einer einjährigen Grundausbildung am Instrument darf im Jugendorchester, das wöchentlich probt, mitgespielt werden. Ab dem Eintritt in das Jugendorchester übernimmt der Musikverein die monatliche Leihgebühr der Instrumente. Die Erziehungsberechtigten können hierzu nachfogenden Antrag auf Kostenerstattung beim Kassierer zum Jahresende einreichen.

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